Hundeschule vom Knottenwäldchen · Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Leistungen, Buchungen und Verträge zwischen der Hundeschule vom Knottenwäldchen, Inhaberin Verena Schüler, und ihren Kundinnen und Kunden.
Inhaberin: Verena Schüler
Im Birkenfeld 15, 65719 Hofheim
E-Mail:
Website: www.knottenwaeldchen.de
Die Angebote richten sich an private Hundehalterinnen und Hundehalter sowie, soweit ausdrücklich vereinbart, an gewerbliche oder beruflich handelnde Personen.
Zu den Leistungen der Hundeschule gehören insbesondere:
- Einzeltraining
- Gruppentraining
- Welpenkurse und Welpengruppen
- Junghundekurse
- Beschäftigungsangebote
- Begegnungstraining
- Freiläufe
- Workshops, Seminare und Veranstaltungen
- Abos und Mehrfachkarten
- Online-Angebote und Beratungsgespräche
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.
↑ Nach oben§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
Die Buchung eines Angebots erfolgt über das Buchungssystem, per E-Mail, telefonisch, persönlich oder über sonstige von der Hundeschule bereitgestellte Kommunikationswege.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung durch die Hundeschule bestätigt wurde oder die Buchung über das Buchungssystem verbindlich abgeschlossen wurde.
Mit der Anmeldung bestätigt die Kundin oder der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Die Hundeschule ist berechtigt, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein Angebot fachlich nicht passend erscheint, Sicherheitsbedenken bestehen oder die Gruppenzusammensetzung nicht geeignet ist.
↑ Nach oben§ 3 Leistungen der Hundeschule
Die Hundeschule bietet Training, Beratung und Anleitung im Umgang mit Hunden an. Ziel ist es, Hundehalterinnen und Hundehalter fachlich zu begleiten, Trainingswege aufzuzeigen und Hund-Mensch-Teams im Alltag zu unterstützen.
Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg des Trainings hängt wesentlich von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Hund, seiner Lerngeschichte, seiner Gesundheit, den Lebensumständen, der Umsetzung durch die Halterinnen und Halter sowie der Regelmäßigkeit des Trainings.
Die Hundeschule arbeitet nach fachlich begründeten, gewaltfreien und hundefreundlichen Trainingsgrundsätzen. Methoden oder Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen, Angst, erhebliche Einschüchterung oder körperlichen Schaden zufügen können, sind im Training nicht gestattet.
↑ Nach oben§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Preise können auf der Website, im Buchungssystem, in Angeboten oder in individuellen Vereinbarungen ausgewiesen werden.
Die Zahlung ist, je nach Angebot, sofort bei Buchung, vor Beginn der Leistung oder zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Hundeschule berechtigt, die Teilnahme an weiteren Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge auszusetzen.
Bereits begonnene oder gebuchte Leistungen werden nicht dadurch kostenfrei, dass die Kundin oder der Kunde nicht erscheint oder das Angebot nicht nutzt, sofern in diesen AGB keine andere Regelung getroffen ist.
↑ Nach oben§ 5 Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die Teilnahme am Training gelten folgende Voraussetzungen:
- Mit der Anmeldung und Akzeptanz dieser AGB bestätigt die Kundin oder der Kunde ausdrücklich, dass der eigene Hund über eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt. Die Hundeschule ist berechtigt, einen Nachweis zu verlangen.
- Der Hund muss einen alters- und gesundheitsangemessenen Impfschutz haben.
- Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
- Gesundheitliche Einschränkungen, Schmerzen, Operationen, Läufigkeit, Beißvorfälle, starkes Angstverhalten, Aggressionsverhalten oder andere relevante Besonderheiten sind der Hundeschule vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
- Die Halterin oder der Halter bleibt während des Trainings für den eigenen Hund verantwortlich, soweit der Hund nicht im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Leistung durch die Hundeschule übernommen wird.
Die Hundeschule kann Hunde vom Training ausschließen oder in ein anderes Angebot verweisen, wenn eine Teilnahme aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen nicht sinnvoll oder nicht vertretbar erscheint.
↑ Nach oben§ 6 Verhalten auf dem Gelände und im Training
Auf dem Gelände und während des Trainings gelten die Anweisungen der Trainerinnen und Trainer. Sie dienen der Sicherheit aller teilnehmenden Menschen und Hunde.
Hunde sind grundsätzlich angeleint zu führen, sofern keine ausdrückliche Freigabe zum Ableinen erfolgt. Direkter Kontakt zwischen Hunden erfolgt nur nach Anleitung oder Freigabe durch die Trainerin oder den Trainer. Hinterlassenschaften des Hundes sind unverzüglich zu entfernen. Trainingsgeräte dürfen nur nach Freigabe und unter Anleitung genutzt werden.
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Stachelhalsbänder
- Würgehalsbänder ohne Zugstopp
- Strom-, Sprüh- oder Vibrationsgeräte zur Bestrafung
- Leinenrucke, körperliche Einschüchterung oder sonstige aversive Einwirkungen
- Eigenmächtiges Ableinen ohne Freigabe
- Bedrängen anderer Hunde oder Menschen
Die Hundeschule kann Personen vom Gelände oder aus dem Training ausschließen, wenn Anweisungen wiederholt nicht beachtet werden oder die Sicherheit gefährdet ist.
↑ Nach oben§ 7 Einzeltraining
Einzeltermine werden individuell vereinbart. Sie können auf dem Gelände der Hundeschule, an anderen Orten, online oder nach gesonderter Vereinbarung im häuslichen Umfeld stattfinden.
Einzeltermine können bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der Termin berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Bei Krankheit, Notfällen oder besonderen Umständen kann die Hundeschule aus Kulanz eine abweichende Lösung anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Verspätet sich die Kundin oder der Kunde, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend.
↑ Nach oben§ 8 Gruppentraining, Kurse und laufende Gruppen
Gruppentermine finden zu den jeweils ausgeschriebenen Zeiten statt. Inhalte, Gruppengröße, Teilnahmevoraussetzungen und Dauer ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Die Hundeschule achtet auf eine fachlich passende Gruppenzusammensetzung. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Gruppe besteht nicht, wenn diese aus fachlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht passend ist.
Versäumte Gruppenstunden können grundsätzlich nicht automatisch nachgeholt oder erstattet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Hundeschule kann ein Team in ein anderes Angebot empfehlen oder eine Teilnahme beenden, wenn der Hund in der Gruppe überfordert ist, andere Teams gefährdet oder ein Einzeltraining fachlich sinnvoller erscheint.
↑ Nach oben§ 9 Welpenkurse, Welpengruppen und Junghundekurse
Welpen- und Junghundeangebote dienen der altersgerechten Förderung, der Orientierung im Alltag, dem Aufbau von Kommunikation, Selbstvertrauen und passender Beschäftigung. Da junge Hunde sich körperlich und emotional schnell entwickeln, können Inhalte und Gruppenzusammensetzungen angepasst werden, wenn dies fachlich sinnvoll ist.
Die Hundeschule kann empfehlen, von einer Welpengruppe in einen Welpenkurs, von einem Welpenangebot in einen Junghundekurs oder in ein Einzeltraining zu wechseln, wenn dies für das Team passender ist.
Guthaben, Tickets oder Verrechnungen aus vorherigen Angeboten werden nur angerechnet, wenn dies ausdrücklich in der Angebotsbeschreibung, im Buchungssystem oder individuell vereinbart wurde.
↑ Nach oben§ 10 Abos / Mitgliedschaften
Die Hundeschule kann Abos oder Mitgliedschaften für wiederkehrende Gruppenangebote anbieten. Das Abo berechtigt im vereinbarten Umfang zur Teilnahme an bestimmten Gruppen, Angebotsbereichen oder Trainingsformaten. Ein Abo begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an Premiumzeiten, Wochenendterminen, Seminaren, Workshops, Einzeltraining oder Sonderveranstaltungen, sofern diese nicht ausdrücklich im Abo enthalten sind.
§ 10.1 Kalkulation des Abo-Beitrags
Der monatliche Abo-Beitrag ist als geglätteter Jahresdurchschnitt kalkuliert. Grundlage der Kalkulation sind nicht 52 volle Trainingswochen, sondern ein realistischer Jahresrahmen unter Berücksichtigung von Schließzeiten, Feiertagen, Urlaub, Fortbildungen, saisonalen Besonderheiten und einzelnen witterungsbedingten Ausfällen.
Die Hundeschule kalkuliert ihre laufenden Angebote derzeit auf Basis von ca. 42 Trainingswochen pro Jahr. Dadurch bleibt der monatliche Beitrag gleichmäßig, auch wenn in einzelnen Monaten weniger oder mehr Termine stattfinden. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung einzelner Schließtage oder kalkulierter Ausfallzeiten besteht nicht.
§ 10.2 Laufzeit und Kündigung
Abos laufen durchgängig monatlich und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Beispiel: Geht die Kündigung am 10. Mai ein, endet das Abo zum 30. Juni. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung.
Eine darüberhinausgehende Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, oder über eine von der Hundeschule bereitgestellte Online-Kündigungsmöglichkeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10.3 Pausen und besondere Fälle
Eine Pausierung des Abos ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei längerer Krankheit des Hundes, Läufigkeit, Operation, Verletzung oder anderen außergewöhnlichen Umständen kann die Hundeschule nach eigenem Ermessen eine Kulanzlösung anbieten, zum Beispiel eine befristete Pausierung, Umbuchung oder alternative Nutzungsmöglichkeit. Ein Anspruch darauf besteht nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 10.4 Nichtnutzung des Abos
Nimmt die Kundin oder der Kunde die im Abo enthaltenen Leistungen nicht oder nur teilweise wahr, entsteht daraus kein Anspruch auf Rückerstattung oder Übertragung nicht genutzter Termine. Das Abo ist auf regelmäßige Teilnahme angelegt und dient nicht als Ansparmodell für spätere Einzeltermine oder Sonderleistungen.
↑ Nach oben§ 11 Mehrfachkarten, Tickets und Guthaben
Mehrfachkarten, Tickets oder Guthaben berechtigen zur Nutzung der jeweils gebuchten Leistungen innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer. Mehrfachkarten sind ab Kaufdatum 6 Monate gültig, sofern in der jeweiligen Angebotsbeschreibung keine abweichende Regelung angegeben ist.
Nach Ablauf der Gültigkeit besteht kein Anspruch auf weitere Nutzung des Restguthabens. Eine Verlängerung kann aus wichtigem Grund nach Absprache erfolgen, insbesondere bei längerer Krankheit des Hundes, Operation oder anderen nachvollziehbaren Umständen.
Mehrfachkarten, Tickets und Guthaben sind grundsätzlich nicht auszahlbar und nicht auf andere Personen oder Hunde übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Preisänderungen kann die Hundeschule festlegen, ob und wie alte Guthaben auf neue Angebote angerechnet werden.
↑ Nach oben§ 12 Workshops, Seminare, Sonderveranstaltungen und Gastreferenten
Eine Anmeldung ist verbindlich, sobald sie durch die Hundeschule bestätigt wurde oder über das Buchungssystem abgeschlossen wurde. Sofern in der Angebotsbeschreibung keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt folgende Stornoregelung:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich
- 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr werden berechnet
- ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr werden berechnet
Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung einer geeigneten Ersatzperson ist nach Absprache möglich, sofern die Ersatzperson die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
↑ Nach oben§ 13 Absage, Änderung oder inhaltliche Anpassung durch die Hundeschule
Die Hundeschule kann Termine aus wichtigem Grund absagen, verschieben oder anpassen, insbesondere bei Krankheit der Trainerin oder des Trainers, gefährlichen Wetterlagen, extremer Hitze, Glätte, Sturm oder Gewitter, behördlichen Vorgaben, organisatorischen Gründen, zu geringer Teilnehmerzahl oder Sicherheitsbedenken.
Die Hundeschule kann Trainingsorte, Inhalte oder Trainerinnen und Trainer ändern, wenn dies fachlich oder organisatorisch sinnvoll ist und der Gesamtcharakter des Angebots erhalten bleibt. Ist das ursprünglich geplante Training zum vereinbarten Termin nicht sinnvoll oder nicht vertretbar, kann die Hundeschule den Termin inhaltlich anpassen – zum Beispiel durch vorbereitende Übungen, Theorieanteile, Körper- und Beobachtungsschulung, Handlingübungen oder andere fachlich passende Inhalte, die dem Trainingsziel dienen.
Eine solche fachlich begründete Anpassung stellt keine Absage des Termins dar. Ein Anspruch auf Erstattung oder zusätzlichen Ersatztermin besteht dadurch nicht, sofern die Hundeschule eine zum gebuchten Angebot passende und fachlich sinnvolle Leistung erbringt.
↑ Nach oben§ 14 Läufigkeit, Krankheit und besondere Umstände des Hundes
Läufige Hündinnen können je nach Angebot, Gruppensituation und Trainingsinhalt vom Gruppentraining ausgeschlossen werden oder nur nach Rücksprache teilnehmen. Bei ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall, unklarem Gesundheitszustand, Schmerzen oder frischen Operationen ist eine Teilnahme nicht möglich, solange eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
Die Kundin oder der Kunde informiert die Hundeschule rechtzeitig über entsprechende Umstände. Bei Abos besteht kein automatischer Anspruch auf Gutschrift einzelner verpasster Termine.
↑ Nach oben§ 15 Haftung der Kundinnen und Kunden
Die Halterin oder der Halter haftet für alle Schäden, die durch den eigenen Hund verursacht werden, unabhängig davon, ob die Halterin oder der Halter selbst, eine Begleitperson oder eine andere berechtigte Person den Hund führt. Dies gilt insbesondere für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber der Hundeschule, anderen Teilnehmenden, Dritten, anderen Hunden oder Einrichtungen der Hundeschule.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten; die Bestätigung hierzu erfolgt bereits im Rahmen der Anmeldung gemäß § 5. Begleitpersonen, insbesondere Kinder, sind von der Kundin oder dem Kunden zu beaufsichtigen.
↑ Nach oben§ 16 Haftung der Hundeschule
Die Hundeschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Hundeschule, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Hundeschule haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Kundinnen oder Kunden Anweisungen nicht befolgen, unzutreffende oder unvollständige Angaben zum Hund machen oder eigenmächtig handeln.
↑ Nach oben§ 17 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Kundinnen und Kunden sind nur mit vorheriger Zustimmung der Hundeschule und der betroffenen Personen zulässig. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen aus dem Training, auf denen andere Personen, Hunde oder interne Trainingssituationen erkennbar sind, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
Die Hundeschule fertigt und verwendet Foto-, Film- oder Tonaufnahmen zu Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecken nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden.
↑ Nach oben§ 18 Datenschutz
Die Hundeschule verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Hundeschule, die auf der Website unter www.knottenwaeldchen.de abrufbar ist.
Für die Organisation von Kursen, Buchungen, Zahlungen, Community-Angeboten oder Kommunikation können externe Dienstleister eingesetzt werden, soweit dies in der Datenschutzerklärung beschrieben ist.
↑ Nach oben§ 19 Widerrufsrecht bei termin- oder zeitraumgebundenen Angeboten
Bei der Buchung von Kursen, Gruppenstunden, Einzelterminen, Workshops, Seminaren, Freiläufen und sonstigen Veranstaltungen mit einem konkreten Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es handelt sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
Soweit im Einzelfall ein Angebot ohne konkreten Termin oder Zeitraum oder ein digitales Angebot angeboten wird, bei dem ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird hierüber gesondert im Buchungsprozess informiert.
↑ Nach oben§ 20 Kommunikation
Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über das Buchungssystem, über Kundenportale, Community-Plattformen, WhatsApp oder andere Messenger-Dienste erfolgen, sofern diese von der Hundeschule genutzt werden und die Kundin oder der Kunde der Nutzung zugestimmt hat.
Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten anzugeben und Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder über das vereinbarte Kommunikationssystem versendet wurden, sofern keine technischen Fehlermeldungen vorliegen.
Hinweis: Bei der Nutzung von Messenger-Diensten wie WhatsApp gelten zusätzlich die Datenschutzhinweise des jeweiligen Dienstanbieters. Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Hundeschule.
↑ Nach oben§ 21 Gutscheine und Aktionsangebote
Gutscheine aus Käufen unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Das Ablaufdatum kann auf dem Gutschein vermerkt werden.
Gutscheine aus Aktionen gelten ausschließlich für den auf dem Gutschein oder in der Aktionsbeschreibung angegebenen Zeitraum und für die dort bezeichnete Leistung.
Eine Barauszahlung ist in beiden Fällen ausgeschlossen. Rabatte und Aktionen sind nicht kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Bei Verlust eines Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz, sofern die Kundin oder der Kunde den Erwerb oder die Berechtigung nicht nachweisen kann.
↑ Nach oben§ 22 Änderungen von Angeboten und Preisen
Die Hundeschule kann Angebote, Preise, Kurszeiten, Inhalte und Buchungsmodalitäten für zukünftige Buchungen ändern. Für bereits verbindlich gebuchte Leistungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Bedingungen.
Bei laufenden Abos können Preisänderungen mit angemessener Vorankündigung erfolgen. Kundinnen und Kunden erhalten in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung, sofern die Änderung nicht ausschließlich zu ihrem Vorteil erfolgt.
↑ Nach oben§ 23 Ausschluss vom Training
Die Hundeschule kann Kundinnen, Kunden oder Hunde zeitweise oder dauerhaft vom Training ausschließen, wenn:
- die Sicherheit anderer Menschen oder Hunde gefährdet ist,
- Anweisungen wiederholt nicht beachtet werden,
- der Hund gesundheitlich oder emotional überfordert ist,
- tierschutzwidriges Verhalten gezeigt wird,
- offene Zahlungen trotz Zahlungserinnerung nicht fristgerecht beglichen werden,
- die Zusammenarbeit nachhaltig gestört ist.
Bereits gezahlte Beträge werden nur erstattet, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine individuelle Lösung vereinbart wird.
↑ Nach oben§ 24 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Hundeschule.
↑ Nach obenStand: April 2026 · Hundeschule vom Knottenwäldchen · Verena Schüler

