AGB – Hundeschule vom Knottenwäldchen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule vom Knottenwäldchen – Stand: 15.04.2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter der Leistungen ist:

Hundeschule vom Knottenwäldchen
Inhaberin: Verena Schüler
Im Birkenfeld 15
65719 Hofheim
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: 0170 488 13 13

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Hundeschule vom Knottenwäldchen und dem jeweiligen Vertragspartner über Gruppentraining, Einzeltraining, Kurse, Workshops, Online-Angebote, Abonnements, Trainingspakete sowie Gutscheine.

(3) Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

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§ 2 Leistungsangebot und Vertragsschluss

(1) Die Hundeschule bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Gruppentraining
  • Kurse und Kursblöcke
  • Workshops
  • Einzeltraining
  • Online-Angebote, Webinare und digitale Trainingsinhalte
  • Abonnements für regelmäßige Trainingsteilnahme
  • Trainingspakete
  • Gutscheine

(2) Art, Umfang, Zeiten, Laufzeiten und Preise der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website, im Buchungssystem oder aus dem individuellen Angebot.

(3) Eine Buchung, gleich ob online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(4) Der Vertrag kommt durch Buchungsbestätigung der Hundeschule in Textform, durch ausdrückliche Annahme oder durch Erbringung der gebuchten Leistung zustande.

(5) Die Teilnahme an Gruppenangeboten ist auf die jeweils gebuchte Gruppe oder das jeweils gebuchte Angebot beschränkt. Ein Wechsel ist nur nach vorheriger Abstimmung und Verfügbarkeit möglich.

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§ 3 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preise.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Gebühren für Kurse, Workshops, Trainingspakete, Online-Angebote und Gutscheine im Voraus fällig.

(3) Gebühren für Einzeltraining sind, soweit nicht anders vereinbart, vor dem Termin oder unmittelbar nach Rechnungsstellung zu zahlen.

(4) Abo-Gebühren sind jeweils im Voraus zum vereinbarten Abrechnungszeitpunkt fällig.

(5) Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, ist die Hundeschule berechtigt, die Teilnahme an weiteren Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

(6) Rücklastschriftkosten, Bankgebühren und angemessene Mahnkosten, die durch vom Vertragspartner zu vertretende Umstände entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen.

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§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten

(1) Teilnehmen dürfen nur Hunde,

  • die haftpflichtversichert sind,
  • die frei von ansteckenden Erkrankungen sind,
  • bei denen kein akuter Parasitenbefall besteht,
  • die über einen altersgemäßen, tierärztlich empfohlenen Impfschutz verfügen, soweit dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

(2) Die Hundeschule ist berechtigt, einen Nachweis über die Tierhalterhaftpflichtversicherung sowie auf Verlangen einen Impf- oder Gesundheitsnachweis zu verlangen.

(3) Vor Trainingsbeginn sind alle für das Training wesentlichen Umstände mitzuteilen, insbesondere:

  • gesundheitliche Einschränkungen des Hundes,
  • Läufigkeit,
  • Aggressionsverhalten,
  • Ängste,
  • frühere Beißvorfälle,
  • behördliche Auflagen,
  • bestehende Maulkorb- oder Leinenpflichten.

(4) Erkrankte Hunde oder erkrankte betreuende Personen dürfen nicht am Training teilnehmen.

(5) Die teilnehmende Person bleibt während des gesamten Trainings für den eigenen Hund verantwortlich und hat die Weisungen des Trainerteams zu befolgen.

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§ 5 Kurse, Kursblöcke und Workshops

(1) Für Kurse, Kursblöcke und Workshops mit festem Beginn und festem Terminplan gilt:

a) Eine Stornierung bis 14 Tage vor Beginn ist kostenfrei möglich.

b) Bei einer Stornierung zwischen dem 13. und dem 7. Tag vor Beginn kann die Hundeschule 25 % der Vergütung als pauschalierten Ausfallersatz verlangen.

c) Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen kann die volle Vergütung verlangt werden, sofern der Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.

(2) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Einzelne versäumte Kursstunden begründen keinen Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Erstattung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Kurse und Kursblöcke sind zeitlich befristete Angebote. Ein Anspruch auf automatische Fortsetzung besteht nicht.

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§ 6 Einzeltraining

(1) Vereinbarte Termine für Einzeltraining können bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

(2) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die volle Vergütung verlangt werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

(3) Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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§ 7 Online-Angebote und digitale Inhalte

(1) Für Live-Webinare, Online-Beratungen und sonstige zeitgebundene Online-Termine gelten die Stornierungsregeln des jeweils vergleichbaren Präsenzangebots, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Digitale Inhalte, insbesondere Videos, PDFs, Trainingsanleitungen, Aufzeichnungen und Zugangsdaten, sind ausschließlich zur eigenen Nutzung bestimmt.

(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Zugänglichmachung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Hundeschule unzulässig.

(4) Das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten erlischt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

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§ 8 Abonnement

(1) Ein Abonnement berechtigt zur regelmäßigen Teilnahme an den im jeweiligen Angebot beschriebenen Trainingseinheiten. Umfang, Preis, Trainingsform und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem gebuchten Angebot.

(2) Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(3) Das Abonnement kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(4) Maßgeblich für die fristgerechte Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der Hundeschule.

(5) Nimmt der Vertragspartner einzelne Trainingseinheiten aus persönlichen Gründen, insbesondere wegen Urlaub, beruflicher Verhinderung oder sonstiger privater Termine, nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Erstattung.

(6) Bei nachgewiesener längerfristiger Erkrankung des Hundes oder der betreuenden Person von mindestens vier Wochen kann das Abonnement auf Antrag pausiert werden. Die Pausierung ist in Textform zu beantragen. Während der Pausierung ruht die Teilnahmeberechtigung; die Laufzeit verlängert sich um den Pausierungszeitraum.

(7) Pro laufendem Zwölfmonatszeitraum kann eine Pausierung insgesamt für bis zu acht Wochen gewährt werden. Bei längerer Verhinderung bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.

(8) Fällt eine reguläre Abo-Einheit aus Gründen aus, die die Hundeschule zu vertreten hat, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin, ein alternatives Trainingsangebot oder eine angemessene Gutschrift angeboten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(9) Die Hundeschule ist berechtigt, das Abonnement bei Zahlungsverzug gemäß § 3 Abs. 5 bis zur Begleichung offener Forderungen ruhen zu lassen.

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§ 9 Trainingspaket (10er-Karte)

(1) Das Trainingspaket ist ein ergänzendes Flex-Angebot. Es begründet kein fortlaufendes Trainingsverhältnis und kein Recht auf Teilnahme außerhalb der jeweils verfügbaren und passenden Angebote.

(2) Das Trainingspaket gilt nur für das gebuchte Mensch-Hund-Team und ist nicht auf andere Personen oder andere Hunde übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die 10er-Karte ist ab Kaufdatum 9 Monate gültig.

(4) Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.

(5) Eine Rückerstattung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Hundeschule ist die Erbringung der Leistung dauerhaft unmöglich oder dem Vertragspartner steht ein Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund zu.

(6) Bei nachgewiesener längerfristiger Erkrankung des Hundes oder der betreuenden Person kann auf Antrag eine angemessene Verlängerung gewährt werden.

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§ 10 Gutscheine

(1) Gutscheine können als Wertgutschein oder als Gutschein für eine konkret bezeichnete Leistung ausgestellt werden.

(2) Gutscheine sind übertragbar, soweit auf dem Gutschein nichts anderes vermerkt ist.

(3) Für Ansprüche aus Gutscheinen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sie beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

(4) Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

(5) Restguthaben aus Wertgutscheinen bleiben bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erhalten.

(6) Wird eine auf dem Gutschein bezeichnete Leistung nicht mehr angeboten, wird der Wert auf eine vergleichbare Leistung oder als Wertguthaben angerechnet.

(7) Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit eines Gutscheins besteht kein Anspruch auf Ersatz, soweit die Hundeschule den Verlust nicht zu vertreten hat.

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§ 11 Absage, Verlegung und Änderungen durch die Hundeschule

(1) Die Hundeschule ist berechtigt, Termine, Kurse oder Gruppen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder örtlich zu verlegen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Erkrankung von Mitgliedern des Trainerteams,
  • witterungsbedingte Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit,
  • behördliche Anordnungen,
  • Ausfall der Trainingsstätte,
  • zu geringe Teilnehmerzahl,
  • sonstige Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs.

(2) Bereits gezahlte Entgelte für ausgefallene Einzelleistungen werden nach Wahl der Hundeschule erstattet oder gutgeschrieben, sofern kein Ersatztermin angeboten wird.

(3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Hundeschule.

(4) Änderungen im Trainerteam, im Trainingsort oder bei Trainingszeiten, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

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§ 12 Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Hundeschule unbeschränkt, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet die Hundeschule unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Hundeschule nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(5) Für Schäden, die durch den teilnehmenden Hund verursacht werden, haftet ausschließlich die für den Hund verantwortliche Person nach den gesetzlichen Vorschriften.

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§ 13 Hausordnung, Trainingsregeln und Ausschluss

(1) Auf dem Gelände der Hundeschule sind Hunde grundsätzlich angeleint zu führen, sofern das Trainerteam nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet.

(2) Das Trainerteam kann im Einzelfall das Tragen eines Maulkorbs, besondere Sicherheitsmaßnahmen oder bestimmte Abstände anordnen.

(3) Hinterlassenschaften des Hundes sind unverzüglich zu beseitigen.

(4) Aversive oder tierschutzwidrige Trainingsmittel und Trainingsmethoden, insbesondere Stachelhalsbänder, Elektroreizgeräte oder vergleichbare Hilfsmittel, sind auf dem Gelände und im Rahmen des Unterrichts unzulässig.

(5) Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen volljährigen Person teilnehmen.

(6) Die Hundeschule kann Personen oder Hunde vom Training ausschließen, wenn

  • unrichtige oder unvollständige Angaben zu sicherheitsrelevanten Umständen gemacht wurden,
  • eine Gefährdung anderer Menschen oder Hunde besteht,
  • behördliche Auflagen missachtet werden,
  • Weisungen des Trainerteams wiederholt nicht beachtet werden,
  • der Trainingsablauf nachhaltig gestört wird.

(7) Bei einem berechtigten Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Vergütungen, soweit der Ausschluss vom Vertragspartner oder dessen Hund verursacht wurde.

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§ 14 Foto-, Video- und Tonaufnahmen / Urheberrecht

(1) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch die Hundeschule zu Zwecken der Dokumentation, Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.

(2) Private Aufnahmen durch teilnehmende Personen sind nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe, auf der andere Personen oder fremde Hunde erkennbar sind, ist nur mit deren vorheriger Einwilligung zulässig.

(3) Sämtliche von der Hundeschule zur Verfügung gestellten Unterlagen, Konzepte, Videos, Aufzeichnungen, Trainingspläne und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

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§ 15 Datenschutz

Es gilt die gesonderte Datenschutzerklärung der Hundeschule in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Die Hundeschule ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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Kontakt

Kontaktdaten

Hundeschule vom Knottenwäldchen

Im Birkenfeld 15

65719 Hofheim-Langenhain

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